Real Life ... 21.10.2011 10:32

...und was wurde eigentlich aus kino.to?

Im April kam der Strafantrag, im Juni die Durchsuchungsaktion. Nun wurde in Leipzig Anklage gegen einen der mutmaßlichen Betreiber erhoben.
Warum die Erhebung der Anklage vier Monate auf sich warten lassen hat, wird klar, wenn man den Umfang der Klageschrift betrachtet. Der Koloss an Unterlagen, der von der Generalstaatanwaltschaft eingereicht wurde, ist 15.000 Seiten dick. Als Grund für die Anklage wird die gewerbsmäßige Urherberrechtsverletzung in über eine Million Fällen genannt.

Im Juni berichteten wir euch, dass nach dem Strafantrag der GVU eine Sonderermittlungseinheit Sachsens die mutmaßlichen Betreiber des Portals dingfest gemacht hat, 13 Verantwortliche wurden verhaftet. Nun sind immer noch sechs Personen in Gewahrsam und warten auf ihre offizielle Anklage.

Sowohl die Generalstaatsanwaltschaft, wie auch die GVU bezeichnen bezeichnen kino.to als "parasitäres Geschäftsmodell". Denn die Streamhoster, auf die das Portal verlinkt, wurden zum Teil von den Verantwortlichen selbst betrieben. Zum Zeitpunkt der Durchsuchung umfasste die Datenbank mehr als 30.000 Spielfilme und Serien.

So habe man laut den Anklägern den Nachschub durch bezahlte Uploader sichergestellt und mit Werbebannern Einnahmen von mindestens 14,6 Millionen Euro allein im letzten Jahr generiert. Als Höchsstrafe für die Betreiber werden 15 Jahre genannt.




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AnNo1935
#1 · AnNo1935 · 21.10.2011 10:40
Naja, dafür gibts ja xxx...Ein Teufelskreis.

Ich verstehe aber diese Aufregung irgendwo nicht. Kino.to war doch wie google, nur mit Videos...
Captainalbern
#2 · Captainalbern · 21.10.2011 10:50
Nur das Google kein urheberrechtlich geschütztes Material anbietet^^
Lahren
#3 · Lahren · 21.10.2011 11:01
Wenn man weiß wonach man sucht findet man mit Google auch genug urheberrechtlich geschütztes Material.
evil.boon
#4 · evil.boon · 21.10.2011 11:29
Google vllt. nicht, verlinkt aber zu den Seiten :) Obwohl ich mal vermute, dass bei Google Video doch das eine oder andere Video auftauchen kann. ^^
AnNo1935
#5 · AnNo1935 · 21.10.2011 11:38
Richtig, und Kino.to hat auch nie selber Videos gehostet, sondern nur verlinkt. So in der Art.
Captainalbern
#6 · Captainalbern · 21.10.2011 11:42
Aber die Betreiber von Kino.to waren zum Teil auch die Betreiber der Hoster und haben Geld für die Uploads bezahlt. Da ist schon ein gewisser Unterschied.
Lahren
#7 · Lahren · 21.10.2011 12:06
Denke mal dass es darum in der Anklage auch geht. Die eig. Vermittlung von Kino.to zu den Hostern wird imho nicht strafbar sein. Aber da die Betreiber durch die Werbung und den Besitz einiger Upload-Seiten massig Kohle gescheffelt haben, haben sie sich strafbar gemacht
AnNo1935
#8 · AnNo1935 · 21.10.2011 12:21
Das ist klar, dass ist was anderes. Da stimem ich auch zu, dass es nicht in Ordnung ist.

Nur Kino.to an sich, war nichts "böses" wie ich finde. Die anderen Seiten ja, dass ist was anderes.
Hinzmen
#9 · Hinzmen · 21.10.2011 13:28
Kino.to ist Tot und ein paar neue sind dazu gekommen.
Wenn nicht erlaubt, bitte Löschen, danke.

(wir brauchen das nicht noch bewerben)
Koppaua
#10 · Koppaua · 22.10.2011 01:42
Da bin ich mal gespannt ob das wirklich eine Haftstrafe gibt oder nur eine Geldstarfe mit Bewährung.
†ɾλχ×
#11 · †ɾλχ× · 22.10.2011 02:02
Wer sich Filme auf Streamingseiten anschaut, dem ist eh nicht mehr zu helfen. Da leihe ich mir die Filme lieber auf Blu-ray aus und bekomme die bestmögliche Qualität, anstatt so einen Schund. Zudem kann ich mir die Filme dann auch in Ruhe im O-Ton ansehen, was bei diesen Seiten wohl nicht möglich ist.

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