Steam-News ... 22.09.2012 12:46

Verbraucherzentrale mahnt Valve ab

Keine freie Entscheidung die neuen Nutzungsbedingungen bei Steam abzulehnen und die fehlende Möglichkeit der Weitergabe von Software - Dies sind die zwei Punkte, warum Valve nun vom "vzbv" abgemahnt wurde.
Anfang August erhielten alle Nutzer von Steam beim einloggen ein Pop-Up-Fenster, in dem ihnen die neuen Steam-Nutzungsbedingungen und die Valve-Datenschutzrichtlinie mitgeteilt wurden. Soweit, so gut. Nun hat man wie üblich die Möglichkeit die neuen Bedingungen zuzustimmen oder es eben zu lassen. Aber da ist dann das eigentliche Problem.

Wenn man den neuen Bedingungen nicht zustimmt, hat man keinen Zugriff mehr auf seinen Account und damit sind alle Spiele im Prinzip futsch. Also hat man im Endeffekt keine Wahl gehabt und genau das wird nun von dem "Verbraucherzentrale Bundesverband" kurz "vzbv" angemahnt. Besonders Spieler, die seit Jahren bei Valve ihre Spiele gekauft haben, werden dadurch benachteiligt.

Aber nicht nur das hat der "vzbv" angemahnt, sondern auch die fehlende Möglichkeit zum Weiterverkauf bzw. Weitergabe von gebrauchten Spielen stößt dem Bundesverband böse auf. Vor wenigen Monaten hatte der europäische Gerichtshof entschieden, dass per Download erworbene Software weiterverkauft werden darf, aber wenn es dazu keine technische Möglichkeit gibt, läuft dieses Urteil "ins Leere". Der "vzbv" sieht darin einen klaren Wettbewerbsverstoß und mahnt deswegen Steam ab.

Bis zum 26. September hat Valve nun Zeit, die Unterlassungserklärung abzugeben.

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:pH4zZ3r0n
#1 · :pH4zZ3r0n · 22.09.2012 13:01
Oh Gott, ich freu mich so! Wenn man spiele verkaufen kann, weiß ich schon mit was ich los leg!

Alpha Protocol
Brink
Homefront
Mass Effect 1
Napoleon Total War
Sniper: Ghost Warrior
Thom Clancy's Ghost Recon: Advanced Warfighter 2
Battlefield 2 (über Steam gekauft)

Alles Müll, der mich enttäuscht hat. So richtig.
#2 · · 22.09.2012 13:17
Das wäre ja geil wenn ich so meine Games loswerden würde^^.
BigNight
#3 · BigNight · 22.09.2012 13:21
@:pH4zZ3r0n: Also bei mir wirst du die nicht los ;)

Aber ich hätte wenn auch einiges günstig abzugeben. Aber wenn eher tauschen als verkaufen.
thedoubletime
#4 · thedoubletime · 22.09.2012 14:37
ja geil...habe auch einiges abzugeben :D
Blue Thunder
#5 · Blue Thunder · 22.09.2012 15:30
Weiss jemand was geändert wurde in den Nutzungsbedingungen? Ich erinner mich gar nicht an neue Nutzungsbedigungen wenn ich ehrlich bin.
woti
#6 · woti · 22.09.2012 17:22
Hm ich weis auch nicht mehr was in den Nutzungsbedingungen drin stand. Beim ersten Nein klicken durfte ich mich net einlogen also musste ich Ja klicken -.-

Aber sollte man endlich Spiele verkaufen können werd ich auch paar der 173 Spiele mal wieder los -_-
_N_e_X_u_s_
#7 · _N_e_X_u_s_ · 22.09.2012 19:27
wer der meinung ist das diese änderungen positiv wären, der möge auch mal die andere seite davon ins auge fassen http://www.hlportal...._id=152
Apothecarius
#8 · Apothecarius · 22.09.2012 19:47
Zitat von :pH4zZ3r0n:
Oh Gott, ich freu mich so! Wenn man spiele verkaufen kann, weiß ich schon mit was ich los leg!

Alpha Protocol
Mass Effect 1



Die beiden sind doch super, wie kann man sowas bloß abgeben :elch:
Hinzmen
#9 · Hinzmen · 22.09.2012 22:55
Wo die Vernunft nicht zieht, müssen eben gesetzliche Regelungen her. Kann ja nicht sein, dass diese Firmen machen was sie wollen. Gute Sache, mal sehen ob es was bringt.
BigNight
#10 · BigNight · 23.09.2012 01:07
@_N_e_X_u_s_: Natürlich kann sowas auch immer negative Folgen haben, aber was Trineas von HLPortal.de dort schreibt, ist mir doch zu sehr bei den Haaren herbei gezogen. Ich habe großem Respekt vor ihm, aber hier hat er einfach mal ins Klo gegriffen.
Den Deal zwischen Valve und seinen Nutzern von dem Trineas schreibt, sehe ich so nicht, denn im Endeffekt zählt das, was im Vertrag steht und diesen habe ich auch akzeptiert. Nicht mehr und nicht weniger. Und nur auf sein Recht zu verzichten, weil es eventuell auch Nachteile haben kann, empfinde ich als den falschen Weg!

Der Gebrauchtspielehandel wäre erstens ein wirklich tolles Feature und Valve wäre damit (wie so oft) der Vorreiter und zweitens hat Valve selber schonmal mit dem Gedanken gespielt, sowas in Steam zu integrieren.
Ich glaube kaum jemand hätte etwas dagegen, wenn Valve hier auch mitverdienen und damit auch zusätzliche Einnahmen erzielen würde. Dadurch würde Steam sicherlich auch mehr Kunden kriegen, die bisher genau aus diesem Grund solche Plattformen gemieden haben, was widerrum mehr Umsatz bringen wird.

Ob das im Endeffekt ein Plus- oder Minusgeschäft für Valve werden würde muss man schauen, aber es würde auf jeden Fall zufriedenere Kunden bringen und die Konkurrenz ganz schön ins schwitzen.

Es könnte also sogar positiv für Valve sein, wenn ein Gebrauchtspielemarkt in Steam integriert werden würde und ich würde diesen Schritt denen sogar zutrauen. Aber ehrlich gesagt: Ich kann auch ohne Leben, auch wenn sich auf meinem Account viel Schrott angesammelt hat.

Aber ich mag Steam und als ich mal die Wahl hatte, zwischen einer Spielversion mit und ohne Steam Key, habe ich sogar die Steamversion genommen, obwohl sie ein paar Euro teurer war. :-)

Dies betrifft aber auch nur den Gebrauchtspielehandel, worüber man sicherlich diskutieren kann, aber die Aktion mit den geänderten Nutzungsbedingungen hat Valve ganz einfach verbockt und die Abmahnung war hierfür verdient. Sowas macht man einfach nicht, auch wenn die Änderungen in den Nutzungsbedingungen nicht so sehr schwerwiegend waren, wie sie manche darstellen wollen.
:pH4zZ3r0n
#11 · :pH4zZ3r0n · 23.09.2012 10:31
Zitat von Apothecarius:
Die beiden sind doch super, wie kann man sowas bloß abgeben :elch:


Alpha Protocol startet bei mir nichtmal und Mass Effect 1 is einfach nicht meins... vom Gameplay her halt :du:
Kuddel2h8
#12 · Kuddel2h8 · 23.09.2012 12:41
so viel zu valve klar könnten die wieder vorreiter werden , was ja auch nich verkehrt wäre steam intern einen gebrauchtmarket zu erstellen, weil so bleibt die kohle so oder so bei steam und wird eigentlich nur von nutzer zu nutzer geschoben, und bei kleinen auktionsgebühren verdienen die auch wieder mit! besser kanns nicht werden auch für uns user!

ich wäre dafür udn wenns nur im steam internen is würde mir des schon reichen!
cwotb
#13 · cwotb · 23.09.2012 18:01
Ich dachte in Steam kauft man nur das Nutzungsrecht (und nicht das Spiel selbst) und daher wäre das EuGH-Urteil nicht (ohne weiteres) anwendbar? Zumindest erinnere ich mich an einen Artikel zu dem Urteil, der solche Lücken bescheibt.
BigNight
#14 · BigNight · 23.09.2012 18:17
@cwotb: Wenn man es genau nimmt, dann ging es in dem Urteil um Software-Lizenzen und deren Weitergabe und nicht um das Programm selber. Ob diese nun mit einem Nutzungsrecht gleichzustellen sind, weiß ich nicht, aber für mich ist es das selbe und ich denke mal, dass der Verbraucherschutz sich entsprechend informiert hat.

In einem Artikel der Zeit heißt es:
Zitat:
"Sehe der mit dem Verkauf geschlossene Lizenzvertrag ein dauerhaftes Nutzungsrecht vor, sei dies nicht an den Erstkäufer gebunden."

http://www.zeit.de/d...-lizens

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